Rechtsanwalt Stefan Stallbaum

Stefan Stallbaum

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

  • Jahrgang 1963, verheiratet, Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Würzburg und München.
  • Seit 1992 Rechtsanwalt, zunächst in einer internationalen Sozietät in Frankfurt und seit seit 2001 als Partner der Sozietät Stallbaum+Zink in Stuttgart.
  • Stefan Stallbaum berät sowohl im Erb- und Familienrecht als auch im Immobilienrecht.
  • Ausgestattet mit gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen gilt sein besonderes Interesse der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung von Ehen und Erbengemeinschaften.

Tel.: +49 711 23 35 15
E-Mail: stallbaum@stallbaum-zink.de

Fortbildungen

Jeder Fachanwalt für Familienrecht muss sich in jedem Jahr mindestens 15 Stunden fortbilden und dafür Nachweise bei der Rechtsanwaltskammer einreichen. Ansonsten wird die Fachanwaltsbezeichnung wieder entzogen. Hier finden Sie die Nachweise für die Fortbildungen, die ich in den letzten fünf Jahren im Familienrecht absolviert habe:

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