Erstberatung im Familienrecht
Ein Überblick über Ihre Rechte zum Festpreis von € 269
In der Erstberatung erhalten Sie einen Überblick über Ihre Rechte bei Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Ehevertrag. Das Gespräch dauert je nach Anliegen bis zu zwei Stunden und ist auch per Videotelefonie möglich, z. B. Zoom, Skype, FaceTime, WhatsApp usw. Danach können Sie entscheiden, ob und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.
Zur Vorbereitung der Erstberatung rufen Sie bitte in der Kanzlei an. Sollten wir nicht erreichbar sein, rufen wir rasch zurück, meist innerhalb weniger Stunden oder am folgenden Tag. Ein kurzes Telefonat genügt, um Ihr Anliegen grob einzuschätzen und sich kennenzulernen. In eiligen Fällen erhalten Sie umgehend einen ersten Rat oder einen Termin.
Der Mandantenfragebogen
In den meisten Fällen werden wir Ihnen einen Fragebogen per E-Mail, Fax oder mit der Post senden. Der Mandantenfragebogen hilft uns, auf das Gespräch vorzubereiten und ein genaueres Bild über Ihre persönliche Situation zu machen. Vielleicht haben wir auch eine Nachfrage oder bitten Sie, ein bestimmtes Dokument mitzubringen.
Kosten
Für die Erstberatung berechnen wir pauschal EUR 269 inkl. Mehrwertsteuer. Wir bevorzugen die Überweisung des Honorars. Wenn Sie die Rechnung in bar bezahlen möchten (z. B. falls Ihr/e Partner/in Zugriff auf Ihre Kontoauszüge hat), berücksichten Sie bitte, dass wir kein Wechselgeld vorhalten.
Sollten Sie eine einfache Frage haben, die in wenigen Minuten zu beantworten und von nur geringer Bedeutung ist, berechnen wir weniger Honorar. Die Erfahrung zeigt, dass das Gespräch selten weniger als eine Stunde dauert.
Sie sind rechtsschutzversichert?
Viele (nicht alle) Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Erstberatung für die Ehescheidung. Im Zweifel rufen Sie vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an und fragen, welche Kosten im Falle von Trennung, Scheidung und Unterhalt bezahlt werden.
Nach der Beratung können Sie entscheiden, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden. Manchmal reicht es schon aus, besser über Rechtslage informiert zu sein, um den Partner zu überzeugen. Manchmal hilft ein Schreiben des Anwalts. Falls nötig, werden Verhandlungen oder ein Antrag beim Familiengericht vorbereitet.
Beachten Sie bitte, dass mit der Erstberatung keine detaillierte (und damit zeitaufwendige) Prüfung Ihrer Angelegenheit verbunden ist. Sie dient – wie der Name schon sagt – nur einer ersten Beratung.