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Erstberatung im Familienrecht

Ein Überblick über Ihre Rechte zum Festpreis von € 269

In der Erstberatung erhalten Sie einen Überblick über Ihre Rechte bei Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Ehevertrag. Das Gespräch dauert je nach Anliegen bis zu zwei Stunden und ist auch per Videotelefonie möglich, z. B. Zoom, Skype, FaceTime, WhatsApp usw. Danach können Sie entscheiden, ob und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.

Zur Vorbereitung der Erstberatung rufen Sie bitte in der Kanzlei an. Sollten wir nicht erreichbar sein, rufen wir rasch zurück, meist innerhalb weniger Stunden oder am folgenden Tag. Ein kurzes Telefonat genügt, um Ihr Anliegen grob einzuschätzen und sich kennenzulernen. In eiligen Fällen erhalten Sie umgehend einen ersten Rat oder einen Termin.

Der Mandantenfragebogen

In den meisten Fällen werden wir Ihnen einen Fragebogen per E-Mail, Fax oder mit der Post senden. Der Mandantenfragebogen hilft uns, auf das Gespräch vorzubereiten und ein genaueres Bild über Ihre persönliche Situation zu machen. Vielleicht haben wir auch eine Nachfrage oder bitten Sie, ein bestimmtes Dokument mitzubringen.

Kosten

Für die Erstberatung berechnen wir pauschal EUR 269 inkl. Mehrwertsteuer. Wir bevorzugen die Überweisung des Honorars. Wenn Sie die Rechnung in bar bezahlen möchten (z. B. falls Ihr/e Partner/in Zugriff auf Ihre Kontoauszüge hat), berücksichten Sie bitte, dass wir kein Wechselgeld vorhalten.

Sollten Sie eine einfache Frage haben, die in wenigen Minuten zu beantworten und von nur geringer Bedeutung ist, berechnen wir weniger Honorar. Die Erfahrung zeigt, dass das Gespräch selten weniger als eine Stunde dauert.

Sie sind rechtsschutzversichert?

Viele (nicht alle) Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Erstberatung für die Ehescheidung. Im Zweifel rufen Sie vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an und fragen, welche Kosten im Falle von Trennung, Scheidung und Unterhalt bezahlt werden.

Nach der Beratung können Sie entscheiden, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden. Manchmal reicht es schon aus, besser über Rechtslage informiert zu sein, um den Partner zu überzeugen. Manchmal hilft ein Schreiben des Anwalts. Falls nötig, werden Verhandlungen oder ein Antrag beim Familiengericht vorbereitet.

Beachten Sie bitte, dass mit der Erstberatung keine detaillierte (und damit zeitaufwendige) Prüfung Ihrer Angelegenheit verbunden ist. Sie dient – wie der Name schon sagt – nur einer ersten Beratung.

Honorar

Wie rechnet der Rechtsanwalt ab?

Guter Rat ist teuer, sagt der Volksmund. In Streitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden, bestimmt das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) das Mindesthonorar. Ansonsten können Anwalt und Mandant die Vergütung frei aushandeln. Meistens können schon in der ersten Beratung die Kosten grob abgeschätzt werden. Bitte beachten Sie: Ein Erfolgshonorar ist gesetzlich nicht erlaubt.

Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Wenn im Familienrecht nach dem RVG abgerechnet wird (siehe oben), so bestimmt sich die Abrechnung nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Am Beispiel einer Scheidung: Für den Gegenstandwert addiert man das Nettogehalt der Eheleute über ein Vierteljahr und erhöht es für jedes Versorgungsanrecht um 10 Prozent. An Umfang fällt eine 1,3-Vertretungs- und eine 1,2-Terminsgebühr an. Beispiel: Verdienen beide Ehegatten zusammen EUR 4.000 netto und zahlt jeder Ehegatte in eine Riester-Rente und die gesetzliche Rentenversicherung ein, dann betragen die Anwaltskosten für die Ehescheidung inkl. MwSt. ca. 1.957 EUR. Hinzu kommen Gerichtsgebühren von EUR 586. Teurer wird es, wenn zugleich Unterhalt oder Zugewinn geregelt oder die gemeinsame Immobilie auseinandergesetzt werden muss.

Findige Internet-Scheidungsanwälte versprechen, eine Reduzierung des Streitwerts zu beantragen. Ich kenne kein Gericht, das einem solchen Antrag entsprochen hat.

Alternative: Stundenhonorar oder Pauschale

Eine Orientierung am Gegenstandswert ist nicht immer sachgerecht, besonders dann, wenn der Gegenstandswert gering, der zeitliche Aufwand aber immens ist. Daher empfiehlt es sich, das Honorar entweder nach dem Zeitaufwand zu berechnen (das sogenannte Stundenhonorar) oder eine Pauschale festzulegen. Es sind auch Kombinationen möglich, z. B. eine Mindestpauschale und eine Abrechnung nach Stundenhonorar, wenn ein bestimmter Zeitaufwand überschritten ist.

Bei Vergütung nach Stundenhonorar rechnen wir im Fünf-Minuten-Takt ab und lege der Honorarnote einen Tätigkeitsnachweis bei.

Erstberatung für EUR 269 inkl. MwSt

Fast alle Mandate beginnen mit einer Erstberatung. Anwalt und Mandant können hier auch prüfen, ob sie zueinander passen. Für die Erstberatung (auf die ich mich mit dem Mandantenfragebogen vorbereite) berechnen wir EUR 269. Die persönliche Beratung dauert je nach Sachverhalt zwischen 60 und 120 Minuten. Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihres Falles. Detaillierte Prüfungen oder umfangreiche Vorbereitungen sind nicht mehr umfasst. Die Erstberatung kann auf eine spätere Vertretung vor Gericht angerechnet werden.

Anwaltskosten von der Steuer absetzen?

Das Finanzamt gewährt bei Prozessen eventuell einen Steuernachlass bei Einschaltung eines Rechtsanwalts. Die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten könnten nämlich als sog. außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden, wobei die Finanzämter zunehmend zurückhaltend sind. Weiterlesen –>

Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Auch wenn Sie eine „Familienrechtsschutzversicherung“ abgeschlossen haben gilt: Familienrechtliche Streitigkeiten werden von den Rechtsschutzversicherungen selten bezahlt. Bisher haben viele (nicht alle) Rechtsschutzversicherungen immerhin die Erstberatung für die Ehescheidung übernommen. In neueren Verträgen bieten einige Rechtsschutzversicherungen auch die Übernahme der Kosten für die Scheidung oder einen Unterhaltsprozess an. Beachten Sie auch in diesen Fällen, dass Sie hohe Selbstbehalte oder lange Wartezeiten gelten.

Im Zweifel rufen Sie vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an und fragen, welche Kosten im Falle von Trennung, Scheidung und Unterhalt übernommen werden.

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