Reformbedarf im Familienrecht

Jeder im Familienrecht tätige Jurist wird es bestätigen: Es gibt im Familienrecht großen Reformbedarf, den die Politik nicht bedient und zwar nicht nur seit Jahren. Der Gesetzgeber hinkt der gesellschaftlichen Entwicklung fast um Jahrzehnte hinterher. (Mit diesem Artikel plane ich, den Reformbedarf zu skizzieren. Aus Zeitgründen heute aber nur ein erster Anriss in Stichworten:)

  • Elterliche Sorge für das Kind und die Regelung des Umgangs sind zwei getrennte Verfahren, obwohl sie aus Sicht der Eltern kaum zu unterscheiden sind.
  • Das Wechselmodell ist weder beim Umgangsrecht noch beim Unterhaltsrecht ausreichend geregelt. Vor Jahren wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die aus politischen Gründen noch nicht veröffentlicht wurde.
  • Das Unterhaltsrecht hat Schwierigkeiten, die überdurchschnittliche Betreuung eines Elternteils, die aber noch nicht an eine hälftige Betreuung heranreicht abzubilden.

Zum Unterhaltsrecht hat die FamRZ (die führende juristische Fachzeitschrift im Familienrecht) einen sehr hörenswerten Podcast mit dem Titel „Unterhaltsrecht: Mehr als Rechnen und mehr als reformbedürftig“ veröffentlicht, der die aktuellen Probleme erläutert, der hier abgerufen werden kann und der auch für Laien verständlich sein dürfte.

Dieser Artikel wird bei Gelegenheit erweitert.

Stuttgart, den 13.10.2023

Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht aus Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht.

 

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