Trennung unterm Weihnachtsbaum

Wieder ein Ehestreit statt der ersehnten Heiligen Nacht? Was Sie beachten sollten, wenn Sie am „Fest der Liebe“ über eine Trennung nachdenken und über die Feiertage keinen Fachanwalt für Familienrecht erreichen können.

Selbst in sonst intakten Familien kann an Weihnachten der Haussegen schief hängen. Kein Wunder, sagen die Psychologen, denn das Fest der Liebe ist seelischer Ausnahmezustand und selten kann die Realität die überzogenen Erwartungen erfüllen. Wenn der Streit unterm Weihnachtsbaum exemplarisch für den Dauerzustand in der Beziehung ist, dann zieht mancher Partner Bilanz – und die Konsequenz: die Trennung und spätere Scheidung vom Ehegatten. Tritt dieser Fall bei Ihnen ein, dann sollten Sie nicht überstürzt sondern klug handeln, denn vermutlich können Sie über den Jahreswechsel kaum einen Anwalt erreichen. Wie können Sie sich jetzt vorbereiten?

  • Warten Sie mit der endgültigen Trennung noch mindestens bis Neujahr, dann sparen Sie kräftig Steuern. Denn der Wechsel der begünstigten Lohnsteuerklasse 3/5 in Klasse 1/2 ist erst mit dem auf die Trennung folgenden Jahr vorzunehmen. Dazu ein Beispiel: Trennen Sie sich am 29.12.2021 so müssen Sie ab 1.1.2022 nach Lohnsteuerklasse 1 versteuern. Trennen Sie sich erst am 02.01.2022, so rutschen Sie erst zum 1.1.2023 in Steuerklasse 1. Sollten Sie es daheim nicht mehr aushalten, so machen Sie ein paar Tage Urlaub bei Freunden oder Verwandten, bevor Sie sich endgültig trennen.
  • Beginnen Sie sofort mit der Wohnungssuche und rufen Sie rasch einen Makler an, denn auch Immobilienmakler haben nach Weihnachten besonders viel zu tun.
  • Bilden Sie finanzielle Rücklagen – vielleicht auch mit Hilfe von Verwandten, wenn Sie nicht der Hauptverdiener der Familie sind. Zwar steht Ihnen meist Trennungsunterhalt zu, doch wenn der Partner nicht sofort zahlen will, dauert es mehrere Wochen oder Monate, bis das Gericht eine einstweilige Anordnung erlässt. Die Zukunft der Zugewinn, gemeinsame Immobilie ist zunächst zweitrangig, sie wird erst zum Thema, wenn der Unterhalt gesichert ist.
  • Kümmern Sie sich um Ihre Finanzen, sortieren Sie Ihre Unterlagen und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen. Verlassen Sie sich nicht mehr darauf, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin die Geldangelenheiten regelt.
  • Einigen Sie sich großzügig über die Kinder, denn an der Trennung sind nur Sie und Ihr Partner schuld. Falls Sie mit den Kindern ausziehen, so vereinbaren Sie mit dem Partner sofort regelmäßige Termine, an denen er die Kinder sehen kann. Im Regelfall jedes zweites Wochenende, aber je jünger die Kinder sind, desto öfter auch dazwischen, z. B. ein weiterer Nachmittag in der Woche oder am Samstagvormittag. Immer beliebter wird auch das Wechselmodell, bei dem sich beide Eltern die Betreuung der Kinder teilen. Nutzen Sie Kinder nicht als Druckmittel für Unterhalt oder um sich für Kränkungen zu rächen. Eine Ehe kann geschieden werden, aber Mutter und Vater bleiben Sie Ihr Leben lang. Bedenken Sie auch: später kann es für Sie eine große Entlastung sein, wenn Sie ein freies Wochenende haben.
  • Wenn Sie die Kinder nicht mehr sehen dürfen: Holen Sie sich fachliche Hilfe, entweder beim Fachanwalt für Familienrecht oder beim Jugendamt. Als Vater (oder Mutter) haben Sie ein Umgangsrecht und Ihre Chancen vor dem Familiengericht stehen sehr gut. Lassen Sie die Kinder nicht zum Spielball werden, sondern kümmern Sie sich um klare Regeln für den Umgang. Auch wenn sich die Kinder auf die Seite Ihrer/Ihres Ex geschlagen haben, so sollten Sie die Kinder an Weihnachten mindestens anrufen, denn Weihnachten oder den Geburtstag merken sich Kinder besonders.

Lassen Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte beraten, gerade im Familienrecht existieren häufig Fehlvorstellungen. Die Kosten für die Informationen zum Erstberatung beim Anwalt sind überschaubar, falls Sie im Unklaren gelassen werden, dann haken Sie nach. Viele Anwälte haben Probleme, über das eigene Honorar zu reden.

Es kommt zwar nur selten vor, doch es gibt auch Paare, die sich nach heftigem Streit und Gerichtstermin wieder versöhnen. Und andere, die sich letztlich doch scheiden lassen, aber ein geregeltes Verhältnis zueinander und im Umgang mit den Kindern gefunden haben.

Stuttgart, den 01.12.2021

Tobias Zink, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht aus Stuttgart, ist spezialisiert auf Familienrecht und bloggt regelmäßig aufBlog zum Familienrecht. Auf Twitter schreibt er unter http://twitter.com/FamRZink

Beratung nach der Trennung

Neues Jahr, neues Glück? Leider nicht für alle Ehepaare, denn auch wenn es vorher schon länger kriselt offenbart sich in den Weihnachtsferien leider gerne, dass ein Schlußstrich gezogen werden muss. Zunächst sind die praktischen Probleme der Trennung zu lösen wie z. B. eine neue Wohnung. In der Region Stuttgart nicht ganz einfach. Genauso schnell stellt sich die Frage, wie das Leben nach der Trennung finanziert wird. Steht mir von meinem Ehemann für mich und die Kinder Unterhalt zu? Muss ich an meine Ehefrau (oder an meinen Ehemann) Unterhalt bezahlen? Darf ich mich vom gemeinsamen Konto bedienen? Wer bezahlt die Rate für die Eigentumswohnung oder das Haus? Wie funktioniert die Betreuung mit den Kindern, wie oft soll der Umgang gestaltet werden?

Früher oder später werden Sie um den Anruf beim Anwalt nicht herumkommen. Stallbaum+Zink Rechtsanwälte sind auf Familienrecht spezialisiert und beide sind Fachanwälte für Familienrecht. In unserer Erstberatung erhalten Sie eine erste Orientierung nach der Trennung. Die Dauer des Gesprächs beträgt erfahrungsgemäß bis zu zwei Stunden, die Kosten betragen pauschal EUR 249 inkl. MwSt.

Stuttgart, den 04.01.2019

Stefan Stallbaum und Tobias Zink, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht aus Stuttgart, Tel. 07 11-23 35 15.

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