Trennung der Eheleute
Ehegatten leben erst getrennt, wenn sie konsequent getrennt voneinander wirtschaften. Sie können auch innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt voneinander leben – wie in einer Wohngemeinschaft. Getrennte Schlafzimmer genügen hierfür nicht. Und falls es zum Streit über die Trennungsdauer kommt, ist das Getrenntleben in der gleichen Wohnung schwierig nachzuweisen.
Schon die Trennung wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf. Dazu gehört, wer die bisher gemeinsam bewohnte Wohnung oder das Haus weiter nutzen darf, wie der gemeinsame Hausrat aufzuteilen und das gemeinsame Vermögen zu behandeln ist. Darüber hinaus kann auch schon während des Trennungsjahres einer der beiden Ehegatten Anspruch auf Unterhalt haben. Auch der neue Aufenthaltsort der Kinder kann umstritten sein, das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Erste Hilfe bei Trennung und Scheidung bieten zahlreiche Broschüren, die teilweise auch gratis als Download angeboten werden, z. B. die Broschüre „Trennung und Scheidung – praktische Hinweise“ des Justizministeriums Baden-Württemberg oder die Broschüre „Trennung meistern“ der Commerzbank.
Spätestens wenn Sie sich von Ihrem Ehegatten getrennt haben sollten Sie sich über die Folgen der Trennung detailliert beraten lassen, am einfachsten in der Erstberatung.