Ehescheidung per Skype? Über die Scheidung von Expats
In vielen internationalen Unternehmen ist für Fach- und Führungskräfte der Auslandseinsatz ein wichtiger Karriereschritt – und manchmal auch ein Einschnitt im Privatleben: Ist die Ehe bereits vor dem Umzug nicht mehr intakt, so ist die Versetzung für einen Expat (Kurzform für Expatriate) Anlass, über die Ehescheidung nachzudenken. Gleiches gilt, wenn die Ehe aufgrund der Entfernung der Ehegatten auseinander bricht. Wie kann der (oder die) im Ausland lebende Expat nun die Scheidung regeln?
Auch hier gilt der Rat, sofort Kontakt zum Familienrechtsanwalt aufzunehmen. Zunächst ist nämlich zu prüfen, ob ein deutsches Gericht überhaupt zuständig ist. Lebt der andere Ehegatte noch in Deutschland, so wird die Ehe im Normalfall in Deutschland geschieden, siehe § 122 FamFG.
Dann ist zu klären, ob der Expat persönlich bei Gericht erscheinen muss. Für die Ehescheidung ist dies (mit ganz wenigen Ausnahmen) mindestens einmal im Laufe des Verfahrens notwendig. Für die anderen Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensauseinandersetzung genügt die Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Ohnehin empfiehlt es sich hier, eine außergerichtliche Einigung mit der Ehefrau oder dem Ehemann bzw. dessen Scheidungsanwalt zu suchen.
Ist der Expat noch in Deutschland, so kann in Abstimmung mit dem zuständigen Amtsgericht evtl. ein kurzfristiger Anhörungstermin (auch ohne den anderen Ehegatten) über die Voraussetzungen der Ehescheidung bestimmt werden. Nach § 128 Abs. 1 FamFG sollte ein Ehegatte nämlich immer vom Richter persönlich über die Scheidungsvoraussetzungen angehört werden – und Skype kennt die Rechtsordnung noch nicht. Hat sich das Gericht erst einmal persönlich davon überzeugt, dass der Ehegatte unbedingt geschieden werden will, so können die weiteren Scheidungsfolgen, z.B. der Versorgungsausgleich (Rentenansprüche), von Anwalt zu Anwalt geregelt werden. In zusätzlichen gerichtlichen Verhandlungen kann sich der Expat dann vom Anwalt vertreten lassen, weil die Gerichte hier kulanter sind.
Auch geplante Heimataufenthalte können zum Anlass genommen werden, sich vom Richter persönlich anhören zu lassen; und da die Anhörung zur Ehescheidung an sich nicht länger als zehn Minuten dauert finden die meisten Gerichte passende Termine.
Nur wer binnen eines Jahres partout nicht nach Deutschland reisen kann, der findet bei Gericht manchmal Nachsicht und es genügt die Vertretung durch den Anwalt. Eine Prognose ist hier aber schwierig. Ein Vorteil ist sicher, wenn man die weiteren Scheidungsfolgen bereits mit dem Ehegatten geklärt hat, z. B. mit einem notariellen Ehevertrag.
Wenn Sie sich bereits im Ausland aufhalten, so schicken Sie uns am besten eine E-Mail. Wir können uns dann telefonisch oder per Skype kennenlernen und besprechen. Auch bei Zeitverschiebung lässt sich ein Termin finden.
Stuttgart, 15.10.2013
Nachtrag aus 04/2021: Während der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass manche Gerichte bei weiter Entfernung bzw. Ausreise/Quarantäne-Beschränkungen auf die persönliche Anwesenheit auf Antrag verzichten.