Unterhalt
Für die Zeit zwischen der Trennung von Eheleuten bis zur rechtskräftigen Scheidung wird meist ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen, nach der Scheidung in vielen Fällen noch auf nachehelichen Unterhalt. Seit der Unterhaltsreform 2008 kann der nachehelichen Unterhalt in der Höhe herabgesetzt und/oder zeitlich befristet werden.
Der Kindesunterhalt wird mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle errechnet. Erwachsene Schulkinder sind Minderjährigen gleichgestellt. Mit Volljährigkeit des Kindes ist Unterhalt von beiden Elternteilen geschuldet, weshalb sich hier eine Neuberechnung lohnt.
Elternunterhalt: Sozialämter versuchen gerne, Kinder (und mittelbar auch Schwiegerkinder) für die Pflegekosten ihrer Eltern zu belangen, seit der Refom 2020 ist dies nur noch sehr selten. Eine seltenere Form des Verwandtenunterhalts ist der Enkelunterhalt, wenn Großeltern für Ihre Enkel aufkommen sollen.
Der Unterhalt ist aus den laufenden Einkünften zu bezahlen. Dazu hat der Unterhaltsberechtigte ein Recht auf Auskunft über Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen.