Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich behandelt den Ausgleich von Rentenansprüchen, Pensionen, betrieblicher Altersversorgung und privaten Rentenversicherungen. Das Gericht ermittelt die Höhe der während der Ehe erworbenen Anwartschaften und macht einen Vorschlag für den Ausgleich, der vom Rechtsanwalt sorgfältig zu prüfen ist. Die Eheleute können sich dann schon vor oder während des Scheidungsverfahrens auf eine andere Regelung verständigen. Der Versorgungsausgleich gehört zu jeder Scheidung dazu, ist aber sehr komplex und bei Juristen eher unbeliebt.
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